Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Adorable Ink Tattoostudio by Diana Josy
Geltung der AGB
Der Kunde erkennt die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Adorable Ink an, indem er eine Termin- oder Designanfrage stellt. Die AGB können auf der Website, als Teil der FAQ auf Social Media oder vor Ort eingesehen werden. Ohne diese Annahme der AGB kann keine Anfrage bearbeitet werden. Weitere Informationen finden sich unter www.adorableink.de/frageninfosregeln, wo alle Regeln, Informationen und Fakten für den Kunden einsehbar und Bestandteil dieser AGB sind.
§ 1 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen und Auftragszeichnungen, die Adorable Ink, vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Josefine Priestley, Von-Ketteler-Straße 44, 33106 Paderborn („Auftragnehmerin“) oder ihre Arbeitnehmer und Subunternehmer gegenüber Kunden erbringen.
Sie gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden. Die AGB sind unter www.adorableink.de/agb abrufbar und hängen in den Räumlichkeiten des Tattoostudios aus.
Entgegenstehende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern die Auftragnehmerin dies schriftlich bestätigt.
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand; Vertragsschluss
Gegenstand der Leistungen der Auftragnehmerin ist das Stechen eines oder mehrerer Tattoos, Cover-Ups sowie das Erstellen von Auftragsarbeiten/Zeichnungen nach Maßgabe eines Individualvertrags.
„Tattoos“ sind jegliche mittels Nadeln auf der Haut angebrachte Zeichnungen. „Cover-Ups“ sind Tattoos, die über bereits bestehenden Tätowierungen angebracht werden.
Darstellungen im Studio sind kein rechtliches Angebot, sondern dienen der Veranschaulichung.
Mit der Auswahl oder Vorlage eines Motivs gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages ab.
Die Auftragnehmerin kann aufgrund ihrer Erfahrung Empfehlungen zu Motiv, Größe, Farbe und Körperstelle aussprechen. Wünscht der Kunde eine Abweichung, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für das Ergebnis.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ein mitgebrachtes Motiv exakt nach Vorlage zu tätowieren und darf Motive jederzeit ohne Begründung ablehnen – insbesondere politische, diskriminierende oder gesetzlich verbotene Inhalte.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot annimmt oder nach Änderungsvorschlag des Motivs der Kunde zustimmt.
§ 3 Voraussetzungen der Leistungserbringung
Die Auftragnehmerin arbeitet nach den Standards der Tätowierbranche unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Der Kunde wird vorab über Risiken aufgeklärt.
Zur Ausführung werden ausschließlich sterile Nadeln und zertifizierte Farben verwendet.
Die Auftragnehmerin kann die Leistungserbringung an folgende Voraussetzungen knüpfen:
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Der Kunde ist mindestens 18 Jahre alt (Nachweis durch gültigen Ausweis).
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Keine Tätowierung bei alkoholisierten, berauschten oder intoxikierten Personen.
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Kundin bestätigt, nicht schwanger zu sein.
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Keine bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe der Farben oder Materialien.
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Keine Medikamente, die die Blutgerinnung oder Durchführung beeinträchtigen.
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Keine Krankheiten, die über Blut oder Körperflüssigkeiten übertragbar sind.
Liegen diese Voraussetzungen am Tag der Leistung nicht vor, hat die Auftragnehmerin ein Rücktritts- und Sonderkündigungsrecht.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde muss die Auftragnehmerin unverzüglich über Allergien, Medikamente, Krankheiten oder Schwangerschaft informieren.
Vor Beginn eines Tattoos müssen Motiv, Größe, Schrift und Körperstelle final freigegeben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Auftragnehmerin vor, während und nach der Leistung zu folgen.
Pflegeanleitungen und Hygieneregeln sind bis zur vollständigen Heilung einzuhalten.
Der Kunde muss pünktlich zum Termin erscheinen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach individueller Absprache oder der Preisliste im Studio. Individuelle Vereinbarungen gehen der Preisliste vor.
Die Preise richten sich nach Aufwand und beinhalten Beratung, Motivvorbereitung, Stechen und ggf. Nachstecharbeiten gemäß § 8.
Preisangaben ohne Festpreis sind Schätzungen.
Die Auftragnehmerin kann Anzahlungen verlangen; bei mehrtägigen Arbeiten ist der jeweilige Tagesanteil am Ende des Tages fällig.
Zahlung per PayPal, EC-Karte, Bar oder Überweisung; Beträge über 500€ sind bar zu bezahlen. Rechnungszahlungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
Bei Verzug: Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Nicht einlösbare Zahlungen verursachen 3% Gebühr, mindestens 5€.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Termine; Abnahmen
(1) Nach Vertragsschluss werden Termine verbindlich vereinbart. Nur Geschäftsführung oder bevollmächtigte Personen dürfen Termine vergeben.
(2) Die Auftragnehmerin kann Anzahlungen verlangen; Höhe nach Aufwand. Anzahlung wird mit Endpreis verrechnet.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde einen Entwurf in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart – unabhängig von einer Anzahlung.
(4) Bei Terminversäumnis verfällt die Anzahlung. Ab 20 Minuten Verspätung gilt der Termin als verfallen. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird ein Ausfallhonorar von 100 % berechnet.
(5) Stornierungen durch den Kunden:
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Bis 14 Tage vorher: 50 % der Anzahlung wird einbehalten.
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Bis 7 Tage vorher: 75 % der Anzahlung wird einbehalten.
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Weniger als 7 Tage: 100 % Einbehalt.
(6) Verschiebungen:
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Bis 7 Tage vorher: Anzahlung wird übertragen.
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Weniger als 7 Tage: 100 % Einbehalt.
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Bei Krankheit mit Attest: 50 % Übertragung, 50 % Einbehalt.
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Nur eine Verschiebung pro Jahr möglich; neuer Termin muss innerhalb einer Woche vereinbart werden.
(7) Stornierung durch das Studio: Anzahlung wird vollständig erstattet.
Nichtwahrnehmung aufgrund von Unsicherheit; Abbruch ohne Leistungserbringung
(8) Entscheidet sich der Kunde nach Terminvereinbarung, Motivabsprache oder Erstellung einer Zeichnung dazu, den Termin nicht wahrzunehmen, weil er sich unsicher ist oder das Motiv nicht mehr wünscht, entsteht ein vollständiger Leistungsausfall. In diesem Fall sind 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde am Termintag das Studio nach erfolgter Vorbereitung ohne Durchführung der Leistung verlässt.
Der Vergütungsanspruch besteht auch dann, wenn:
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der Kunde sich vor Ort gegen das Motiv entscheidet,
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der Kunde die Entscheidung aus persönlichen Gründen (Unsicherheit, Meinungsänderung) zurückzieht,
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vorbereitende Arbeiten (Zeichnung, Zeitblockierung) erfolgt sind.
Entwürfe bleiben Eigentum der Auftragnehmerin.
(9) Der Kunde muss erforderliche Abnahmen und Mitwirkungen unverzüglich erbringen. Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen zu melden.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Zwischenabnahmen sind möglich und berechtigen zur Abrechnung.
(11) Mit Terminvereinbarung stimmt der Kunde den AGB zu. Widerspruch ist nur schriftlich möglich.
§ 7 Leistungsänderungen und Motivwechsel
(1) Änderungen nach Beginn der Arbeiten gelten als Abbruch des Termins und sind voll zu vergüten.
(2) Leistungsänderungen für die Zukunft richten sich nach diesem Abschnitt.
(3) Werden Arbeiten aufgrund von Schmerz oder Gründen des Kunden abgebrochen, ist die Leistung vollständig zu vergüten.
(4) Änderungswünsche können formlos angemeldet werden. Die Auftragnehmerin prüft Auswirkungen auf Kosten und Termine.
(5) Stillstandzeiten, Mehrkosten oder Prüfaufwand trägt der Kunde.
(6) Motivänderungen sind spätestens 4 Tage vor dem Termin mitzuteilen.
(7) Bei vollständigem Motivwechsel innerhalb von 4 Tagen fallen 50 € Aufwandspauschale an, sofern die Zeichnung begonnen wurde.
(8) Spontane Motivänderungen am Stechtag können ggf. nicht umgesetzt werden.
(9) Internetvorlagen werden nicht 1:1 übernommen. Rechte an eigenen Vorlagen von Adorable Ink verbleiben bei Diana Priestley.
(10) Kommt keine Einigung zustande, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen.
(11) Es werden Zeichnungen und Designs nach den individuell vereinbarten Vorgaben erstellt. Weitere Nachbesserungen oder Neuerstellungen sind möglich, jedoch nur im Rahmen des Zumutbaren und nie kostenlos. Wenn das Werk den vereinbarten Vorgaben entspricht, kann die Abnahme nicht verweigert werden. Sollte ein Kunde einen vereinbarten Termin absagen oder nicht wahrnehmen, weil er mit der Zeichnung nicht zufrieden ist, bleibt der Gesamtbetrag des Termins in voller Höhe fällig. Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB)
§ 8 Gewährleistung; Haftung
Der Kunde kann die Abnahme nur bei erheblichen Mängeln verweigern.
Im Preis enthalten sind übliche Nachstecharbeiten, sofern notwendig und nicht durch fehlerhafte Pflege verursacht.
Nachstechtermine müssen innerhalb von 4–6 Wochen vereinbart werden.
Cover-Ups beinhalten keine kostenlosen Nachstecharbeiten.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für natürliche Hautreaktionen, Altersveränderungen oder Farbverläufe.
Keine Haftung bei Verschweigen von Krankheiten, Medikamenten oder Schwangerschaft.
Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte; Werbung
Motivvorlagen und Zeichnungen unterliegen Leistungsschutzrechten.
Der Kunde gewährt der Auftragnehmerin ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an Fotografien der Arbeiten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.
Änderungen der AGB werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Mündliche Nebenabreden zur Leistung sind möglich; Änderungen der AGB bedürfen Schriftform.
Paderborn, 11.11.2025